Beratungslehrer

Beratungslehrer Herr Novak

 

Hast du Probleme bezüglich deiner Schullaufbahn, in der Schule, mit Freunden oder in der Familie, die dich belasten? Ich biete Hilfe bei diesen Problemen, wenn du das Gefühl hast, sie allein nicht mehr bewältigen zu können. Alle Gespräche sind vertraulich.

Beratungszeiten

Die Beratung erfolgt jeden Donnerstag in der 3. Stunde und natürlich auch nach Vereinbarung. Ich bin diesbezüglich jederzeit ansprechbar oder per E-Mail über IServ (jan.novak@grosse-schule.versus-wf.de) erreichbar. Der Beratungstermin wird möglichst zeitnah erfolgen.

Ort der Beratung

Das Beratungsgespräch findet in der Regel im Beratungsraum im 1. Obergeschoss des Direktorenhauses (Medienzentrum) am Ende des Flurs statt. Der Raum befindet sich direkt neben der Hausaufgabenbetreuung und ist entsprechend beschriftet.

Freistellung für das Beratungsgespräch

Wenn ihr einen Beratungstermin in Anspruch nehmen wollt, informiert ihr nach Möglichkeit die für die jeweilige Unterrichtsstunde zuständige Klassen- oder Fachlehrkraft. Diese wird euch in der Regel vom Unterricht befreien, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt eine benotete Leistung erbracht wird oder andere wichtige Gründe vorliegen. Wenn ihr die Lehrkraft nicht darüber in Kenntnis setzen wollt, dass ihr zu mir kommt, teilt ihr mir das zu Beginn der Beratung einfach mit. Auch in Fällen akuter Krisenintervention erhält die Beratung absoluten Vorrang. Auf das Einholen des Einverständnisses kann in diesem Fall verzichtet werden.

Häufigkeit der Beratung

Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt von der individuellen Problemlage ab. In vielen Fällen kann ein einziges Gespräch genügen. Bei komplexeren bzw. schwerwiegenden Problemen könnten eine Reihe von Gesprächen notwendig sein.

Leitlinien für Beratung in der Schule

Freiwilligkeit: Sie stellt die Grundlage der Gespräche dar und gilt sowohl für die Ratsuchenden als auch für den Beratenden. Die Beratung darf nicht auf Anweisung hin stattfinden und kann zu jeder Zeit beendet werden.Lösungsoffenheit: Die Ratsuchenden entwickeln selbst die Lösung des Problems, die für sie am besten erscheint. Der Beratungslehrer unterstützt sowohl bei der Klärung des tatsächlichen Problems als auch bei der Findung von Lösungsideen sowie -ansätzen und bei deren Reflexion.Unabhängigkeit: Der Beratungslehrer unterliegt keiner Weisungspflicht. Er darf sich während des Beratungsprozesses nicht mit einer von der Beratung betroffenen Personengruppe (Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Schulleitung, etc.) identifizieren.Verschwiegenheit: Für alle Beratungsgespräche gilt die Schweigepflicht. Grundsätzlich werden keine Informationen über Gespräche weitergegeben. Ausnahmen bestehen bei Selbst- und Fremdgefährdung.

Zielsetzung des Beratungsgespräches

Beratung findet unter der Leitlinie „Hilfe zur Selbsthilfe“ statt. In diesem Selbstfindungsprozess gibt der Beratungslehrer Hilfen für die Selbstreflexion und Selbstexploration. Die Ratsuchenden werden somit zum „aktiven Partner”, die zur Lösung ihres Problems beitragen. Die Aufgabe des Beraters liegt in der Hilfestellung. Das Beratungsgespräch ist ergebnisoffen.Bei Problemen, die durch den Beratungslehrer nicht behandelt werden können, unterstützt dieser bei der Vermittlung weitergehender Hilfe, wie der Kontaktaufnahme mit schulexternen Beraterinnen und Beratern, Beratungsstellen (Sucht-, Jugend, Familienberatungsstellen), dem Jugendamt, Ärzten, Psychotherapeuten und anderen.